ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Die Yves Swiss AG produziert und vertreibt Kosmetikprodukte und beliefert ausschliesslich den von ihr autorisierten Fachhandel (Schweiz und weltweit) mit kosmetischen Erzeugnissen, Arbeits-materialien, Geräten, Einrichtungen sowie mit anderen in dieser Branche gebräuchlichen Produk-ten. Die Yves Swiss AG ist zudem ein professioneller Anbieter von branchenspezifischen Schu-lungen (Aus- und Weiterbildung).
  2. Es gelten jeweils die aktuellen Preislisten / Kataloge, welche jederzeit bei der Yves Swiss AG bezogen oder eingesehen werden können. Ab der Publizierung einer neuen Preisliste oder eines neuen Kataloges gelten nur noch diese Preise und Produktangaben. Auf Aktionen werden keine zusätz-lichen Rabatte gewährt. Preisänderungen oder Druckfehler in den Preislisten, Katalogen, Angeboten, Aktionen, Printwerbungen oder Werbungen in Online Medien bleiben jederzeit vorbehalten und sind freibleibend.
  3. Form und Farbe der Produkte und/oder Produktverpackungen können geringfügig von den im Shop publizierten Bildern abweichen. Verbindlich sind jeweils die Beschreibungen des entspre-chenden Produkts und die dort aufgeführten Farben.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Schweiz und in Schweizer Franken (CHF), wo nichts anderes angegeben ist. Zusätzlich fallen für den Kunden Versand-, Porto- und Verpackungskos-ten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) des aktuellen geltenden Mehrwertsteuersatzes an. Abweichende Konditionen müssen stets schriftlich mit der Yves Swiss AG vereinbart werden (davon ausgenommen ist die gesetzliche Berechnung der Mehrwertsteuer).
  5. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 50.00 pro Warenlieferung. Bei Lieferung unter einem Netto-rechnungsbetrag von CHF 100.00 wird zusätzlich ein Kleinmengen-Zuschlag von CHF 5.00 erho-ben. Express-Zuschläge, Nachnahme-Gebühren oder andere Zusatzkosten werden dem Kunden weiterverrechnet. Der Grundpreis für Porto und Verpackung für Lieferungen innerhalb der Schweiz beträgt CHF 9.50 pro Paket. Bei einer Auslieferung durch die Yves Swiss AG wird eine Pauschale von mindestens CHF 50.00 verrechnet. Bestellungen mit Gefahrengut (Lösemittel/Alkohol etc.) werden mit zusätzlichen Gebühren belastet.
  6. Bei elektrischen Geräten wie Lampen, Mikromotoren, Staubabsaugung, etc. verrechnen wir zu-sätzlich zum aufgeführten Preis die «vorgezogene Recyclinggebühr» entsprechend der rechtli-chen Vorgaben in der Schweiz. Als Mitglied von SENS eRecycling werden die verrechneten Ge-bühren eins zu eins an diese Institution weitergeleitet und berechtigen den Käufer seine Geräte, nach Ablauf derer Nutzungsdauer, kostenlos an allen Recycling-Sammelstellen in der Schweiz zu entsorgen.
  7. 7. Mit der Übersendung der Waren, der Auftrags- und/oder Schulungsbestätigung an den Kun-den kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, der auch die Annahme dieser AGB sowie der AGB unseres Zahlungsanbieters, die availabill AG, beinhaltet.
  8. Mit Übergabe der Waren an den Kunden, respektive mit der Übergabe an den Spediteur oder einer vom Kunden bestimmten Person, Firma oder Organisation, welche die Produkte entgegen-nimmt, geht die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder Untergangs der Waren, an diese vollumfänglich über (Ex Works). Bei Einlagerungen der Produkte des Kunden in Räumlichkeiten der Yves Swiss AG geht ab Lagerungsbeginn die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder des Untergangs der Waren vollumfänglich auf den Kunden über. Im Schadensfalle können gegen die Yves Swiss AG keine Forderungen geltend gemacht werden. Einlagerungskosten oder andere anfallende Kosten während der Lagerung werden dem Kunden weiterverrechnet. Die Yves Swiss AG ist berechtigt, dem Kunden für die vereinbarte Abholung eine Nachfrist von 10 Tagen zu ge-währen, danach darf die Yves Swiss AG diese Produkte weiterverkaufen und kann dem Kunden ohne weitere Mitteilung eine Schadenersatzforderung in Höhe von 70% des Rechnungsbetrages stellen. Generell sind Lieferfristen, soweit sie nicht schriftlich von der Yves Swiss AG dem Kun-den bestätigt wurden, nicht verbindlich.
  9. Materialrücksendungen von Kunden / Geschäftspartnern der Yves Swiss AG müssen per Ein-schreiben erfolgen, da die Yves Swiss AG bei möglichen Verlusten oder Beschädigungen aller Art keine Haftung übernimmt. Rückgaberecht (massgebend Post Bestätigung) ist 5 Tage nach Erhalt der Sendung. Retouren werden nur gutgeschrieben, wenn diese nicht angefangen, ausge-laufen, aufgerissen oder extern beklebt sind.
  10. Für die Analyse von Geräten ausserhalb der Garantiefristen und Garantieleistungen wird eine Umtriebspauschale von CHF 75.00 verrechnet.
  11. Für Waren, welche spezifisch für einen Kunden, beim entsprechenden Lieferanten bestellt werden, besteht keinerlei Rückgaberecht oder Rücknahmeverpflichtung. Dies betrifft spezielle Massanfer-tigungen und/oder individuelle Kundenbestellungen von Waren, welche nicht am Lager der Yves Swiss AG geführt sind.
  12. Konsignationen werden nur nach Rücksprache für maximal 180 Tage gewährt, wobei dies auf dem Lieferungsprotokoll eindeutig festzuhalten ist. Nach Ablauf der abgemachten Konsignati-onsvereinbarung hat der Kunde diese nach Rücksprache mit der Yves Swiss AG auf seine Kos-ten zurückzusenden. Danach erfolgt die Gutschrift der retournierten Waren (diese muss in ein-wandfreiem und ungebrauchtem Zustand sein – siehe Punkt 9). Der Kunde hat das jederzeitige Recht, die komplette Konsignationsware bereits vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückzu-senden. Dies können auch nur Teile davon sein, wobei die Differenz immer zu Einzelpreisen dem Kunden belastet wird. Nach Ablauf der maximalen Frist von 180 Tagen kann, auf schriftliche An-frage nochmals eine einmalige Verlängerung von maximal 30 Tagen gewährt werden. Wurde die Verlängerung nicht schriftlich vereinbart oder ist die absolute Maximalfrist von 210 Tagen erreicht, gilt die Konsignationsware als definitiv bezogen und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Ablauf der jeweiligen Frist.
  13. Haftungsausschluss: Schadensersatzansprüche des Kunden sind, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Yves Swiss AG, sofern der Kunde Ansprü-che gegen diese geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, sei-ner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vorschriften des Produkthaf-tungsgesetzes bleiben unberührt.
  14. Die Yves Swiss AG erfüllt ihre Gewährleistungspflicht ausschliesslich im Umfang der gesetzli-chen Vorgaben. Wobei beim Ersatz eines Produktes im Rahmen der Gewährleistungspflicht die Gewährleistungsdauer für das Ersatzprodukt auf die restliche Zeit der ursprünglichen Gewährleis-tungsfrist des Produktes beschränkt ist. Beim Kauf von Occassionsprodukten beträgt die Ge-währleistungsfrist maximal 3 Monate.
  15. Die Yves Swiss AG schliesst ausdrücklich jegliche Haftung wegen entstandener Schäden an Personen oder Sachen aus, welche durch nicht fachgerechte, fehlerhafte und/oder auch leicht fahrlässig falsche Anwendung sämtlicher Materialien und Produkte wie auch von Maschinen und Einrichtungen durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Es können auch keine Haftungs- oder Schadensersatzansprüche an die Yves Swiss AG daraus abgeleitet oder von ihr gefordert werden.
  16. Sämtliche gelieferten Produkte der Yves Swiss AG dürfen weder umgefüllt, umetikettiert oder umverpackt werden oder Beschriftungen und Texte hinzugefügt, weggelassen oder verändert werden und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung und fachgerecht eingesetzt werden.
  17. Inhaltsstoffangaben von Vertriebsprodukten der Yves Swiss AG können jederzeit angefordert werden. Datenblätter (MSDS) werden nur nach schriftlicher Anfrage ausgehändigt.
  18. Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Transportschäden oder bei Einrichtungsauslieferungen, welche fehlerhaft oder unvoll-ständig sind. Bei fehlerhafter Ausführung der Lieferung durch Speditionsfirmen muss der Kunde diese Mängelrüge bei der ausführenden Speditionsfirma einreichen, wobei eine Kopie an die Yves Swiss AG per Einschreiben zu senden ist. Wurde die Mängelrüge fristgerecht eingereicht und handelt es sich um einen begründeten Schaden oder Fehler, so behebt die Yves Swiss AG diese Schäden in angemessener Frist, sofern die Yves Swiss AG oder ihr Erfüllungsgehilfe die-sen Schaden oder diesen Fehler verursacht hat (ausgenommen Transportschäden da Ex Works). Schadenersatzforderung oder Einbussen aus einem rechtsverbindlich nachgewiesenen Schaden sowie mögliche Folgekosten können vom Kunden gegenüber der Yves Swiss AG nicht und in keiner Weise abgeleitet oder gefordert werden.
  19. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden jederzeit Eigentum der Yves Swiss AG. Yves Swiss AG hat das einseitige Recht, diese Waren im Eigentumsvorbe-haltsregister eintragen zu lassen. Dies gilt auch für die Waren, die der Kunde bereits weiterver-kauft hat. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an gelieferten Waren. Die zusätzliche Geltendmachung eines Folgeschadens seitens Yves Swiss AG bei Zahlungsverzug bleibt vor-behalten. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von maximal 8.0% sowie eine Gebühr von CHF 25.00 pro Kontoauszug/Mahnung verrechnet.
  20. Als Erfüllungsort für alle Geschäftsvorfälle ist 6210 Sursee, Schweiz verbindlich vereinbart.
  21. Schulungen und Seminare werden durch Yves Swiss AG schriftlich bestätigt. Mit dem Erhalt dieser Bestätigung gilt der Kurs / Support als definitiv angemeldet. Der Kunde hat die Möglich-keit sich schriftlich, telefonisch, persönlich oder per E-Mail für die Ausbildungen anzumelden. Abmeldungen müssen bis mindestens 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder eingeschriebener Brief). Kursabmeldungen ab 30 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos. Kursabmeldungen von 8 bis 29 Tage werden mit 50% der bestätigten Schulgelder in Rech-nung gestellt und sofort zur Zahlung fällig. Abmeldungen von 0 bis 7 Tage können nicht mehr berücksichtigt werden und es wird die/der volle, vereinbarte und bestätigte Kursgebühr / Sup-port sofort zur Zahlung fällig. Bei mehrtägigen Basis- oder Spezialkursen gilt diese Abmel-dungsregelung analog, wobei der Kurstag mit CHF 495.00 verrechnet wird. Schulungen, die über availabill finanziert werden, gelten ab dem 2. Schulungstag als besucht. Generell sind Basiskurse unbegrenzt jedoch behält die Yves Swiss AG sich vor über den weiteren Verlauf der Ausbildung ab 25 besuchten Kurstagen zu entscheiden.
  22. Grundsätzlich gilt mit dem Kursantritt das komplette Seminar als besucht und der gesamte Rech-nungsbetrag damit als geschuldet. Der Kunde hat das Recht einen mehrtätigen, angefangenen Kurs jederzeit zu künden mit der Berücksichtigung, dass die 90 Tage seit dem ersten absolvierten Kurstag nicht überschritten werden. Sobald ein Schüler den ersten Tag der Schulung absolviert hat, hat er immer noch die Möglichkeit innerhalb 90 Tagen von der Schulung zurückzutreten. Nach 90 Tagen gilt die komplette Schulung als besucht und die Schulungskosten sind zu 100% geschuldet. Bei einem Kursabbruch wird für bereits absolvierte Kurstage pro Tag CHF 495.00 verrechnet sowie eine einmalige Administrationspauschale von CHF 500.00. Der ausgehändigte Schulungsordner wird nur dann mit CHF 395.00 verrechnet, wenn die Schulung nicht vollständig besucht wird. Kündigt der Kunde einer Basisausbildung erst nach dem sechsten Kurstag wird der Restbetrag des geschulde-ten Kursgeldes als Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht (Entschädigung Kursleiter, Miete Schulungsräume, etc.), in diesem Fall entfällt die Administrationspauschale.
  23. Bei 1-Tages Schulungen ist der Betrag vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei BS5+ Schulungen sind die Zahlungsmöglichkeiten wie folgt:

    Variante 1: Direktzahlung vor Kursbeginn
    Variante 2: Ratenzahlung über availabill AG (1. Rate vor Kursbeginn)

    Bei Variante 2 (Ratenzahlung) gilt: Ab einem reinen Bestellwert von 20 CHF bietet die Yves Swiss AG allen Privatkunden die Ratenzahlung über ihre Partnerin, die availabill AG, Hagen-holzstrasse 85a, CH-8050 Zürich an. Folgende Ratenmodelle stehen zur Verfügung:

    - 12 Raten in 12 Monaten
    - 24 Raten in 24 Monaten
    - 36 Raten in 36 Monaten

    Für die Inanspruchnahme der Ratenzahlung (Variante 2) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein (Angabe des Geburtsdatums)
    • Die Bonitätsprüfung verläuft positiv

    Sind die oben genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Ratenzahlung (Variante 2) erfüllt, so erfolgt die Abwicklung der Zahlung über die availabill AG, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung von uns übernimmt. Yves Swiss AG bleibt für alle anderen Themen weiterhin zuständig, wie zum Beispiel allgemeine Anfragen zu Schulungen und Seminare, Fragen zu Buchungen und Reklamationen oder auch Widerrufserklärungen so-wie Gutschriften.

    Im Rahmen der Bonitätsprüfung und der Adressverifikation stützt sich availabill auf die Anga-ben des Kunden und berücksichtigt zudem Informationen von Dritten. Der Kunde willigt ein, dass availabill hierfür Adress- und Bonitätsinformationen von Wirtschaftsauskunfteien (z.B. ZEK, IKO, CRIF) anfragen, einholen, austauschen und Kundendaten gegen diese eingeholten Informationen sowie gegen die bestehenden Bonitätsdatenbanken der availabill prüfen darf. Availabill behält sich das Recht vor, dem Kunden die Ratenzahlung (Variante 2) zu verweigern. Eine Grundangabe ist dabei nicht erforderlich.

    Bei der Zahlart Ratenzahlung (Variante 2) wird eine Rechnung mit Ratenplan separat vor Kurs-beginn versendet. Der Rechnungsversand erfolgt im Standard per E-Mail. Rechnungssteller ist die availabill AG. Die monatlichen Raten sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Fris-ten (1. Rate innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung, 2. Rate innert 60 Tagen ab Rechnungsstellung, 3. Rate ab Rechnungsstellung innert 90 Tagen, 4. Rate innert 120 Tagen ab Rechnungsstellung etc.) direkt an die availabill AG zu bezahlen.

    Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät er nach Ablauf der ge-setzten Zahlungsfrist in Verzug und zwar zu einem Jahreszins von 10% p.a. Die availabill AG ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung Mahngebühren bei Ratenzahlungen (Variante 2) zu er-heben. Diese sind wie folgt:

    Gebühr für erste Mahnung/Zahlungserinnerung = kostenlos
    Gebühr für zweite Mahnung = CHF 25.00
    Gebühr für dritte Mahnung = CHF 25.00
    Dossierabtretungsgebühr bei Übergabe ins Inkasso = CHF 40.00

    Die Gebühr für den postalischen Rechnungsversand beträgt CHF 2.50 pro Rechnung.

    Bei einer irrtümlichen Überbezahlung durch den Kunden erhebt availabill für die Rückerstattung oder Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 25.00.

    Für die Ratenzahlung (Variante 2) gelten des Weiteren die allgemeinen Geschäftsbedingun-gen der availabill AG. Die AGB der availabill können online unter https://availabill.ch/kaeufer/agb/ eingesehen, angefragt und in den Geschäftsräumen der Yves Swiss AG eingesehen werden.
  24. Bei unentgeltlichen Kursen, welche vom Teilnehmer nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Kurses schriftlich (ausschliesslich per E-Mail, Fax oder eingeschriebenem Brief) abgemeldet oder verschoben worden sind, wird eine Gebühr von CHF 150.00 in Rechnung gestellt. Diese Ge-bühr ist innerhalb von 3 Tagen zur Zahlung fällig.
  25. Die Teilnahme an der Schulung ist unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht gestattet.
  26. Die Quittung über die Bezahlung des Kurses gilt gleichzeitig als Teilnehmerausweis. Sämtliche Schulungskosten müssen vor Kursbeginn beglichen sein. Bei der Zahlungsart Ratenzahlung (Variante 2) muss eine Ratenvereinbarung vorliegen. Ansonsten hat die Yves Swiss AG die Möglichkeit den Kursteilnehmer vom entsprechenden Kurs auszuschliessen.
  27. Vorbehalten bleiben allfällige Kursdaten-Verschiebungen, -Anpassungen oder Kursinhalte seitens der Yves Swiss AG. Diese Informationen können den Teilnehmern telefonisch oder persönlich vor Ort mitgeteilt werden. Daraus können keine Forderungen seitens des Teilnehmers gegenüber der Yves Swiss AG abgeleitet oder begründet werden.
  28. Online Support-Schulungen werden mit einem Aufpreis des Basis-Kurs vereinbart und gilt da-nach als komplette Schulung. Als Schulungstag gelten 1:1 Kurs mit dem Schulungsleiter, wel-cher max. 1.5 Stunden Online zur Verfügung steht. Jede Online Schulung gilt als vollwertiger Schulungstag zu den Kosten von CHF 495.00. Online Schulungen müssen mind. 7 Tage vor Antritt vorbestellt werden. Die Rückbestätigung seitens Yves Swiss AG mittels E-Mail gilt als verbindlich. Ein Fernbleiben des Kurses hat eine Verrechnung eines Tagesseminars zur Folge. Für technische Probleme kann Yves Swiss AG nicht belangt werden. Online Schulungen wer-den jeweils von 13.00 – 14.30 und 15.00 – 16.30 angeboten. Dauert die Übertragung nicht 90 Minuten werden trotzdem die vollen Kosten verrechnet.
  29. Schulungsunterlagen, Aufzeichnungen, Präsentationen oder sonstige zur Verfügung gestellte Materialien stehen unter Copyright und dürfen zu keiner Zeit kopiert noch anderweitig an Dritte weitergegeben oder vermarktet werden. Die Urheberrechte sind Eigentum der Yves Swiss AG. Die unberechtigte Verwendung der Unterlagen kann strafrechtlich verfolgt werden. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
  30. Bei einem Besuch oder bei Absolvierung einer Schulung haftet Yves Swiss AG in keinem Fall für die von Schulungsteilnehmern mitgebrachten Materialien oder sonstigen persönlichen Gegen-stände. Den SchülerInnen ist es verboten ein Entgelt bei den Modellen für die Dienstleistung zu verlangen.
  31. Als Gerichtsstand gilt, falls gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, CH-6210 Sursee als verein-bart. Die Yves Swiss AG ist auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
  32. Salvatorische Klausel: Sind oder werden einzelne Punkte in diesen AGB unwirksam, sind die an-deren, wirksamen Punkte dieser AGB nicht berührt.
  33. Die Yves Swiss AG ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Yves Swiss AG verwendet diese Daten ausschliesslich für Geschäftsbe-ziehungen zum Käufer. Der Käufer akzeptiert mit Abschluss eines Vertrages mit der Yves Swiss AG diese Datenschutzvereinbarung ausdrücklich.
  34. Vereinbarungen mit der Yves Swiss AG gelten nur, wenn diese schriftlich von ihr bestätigt wur-den. E-Mails erfüllen für beide Parteien die Wahrung des rechtsverbindlichen Schriftformerforder-nisses. Die aktuell gültigen AGB gelten als verbindlich zwischen der Yves Swiss AG und dem Kunden vereinbart. Die AGB können jederzeit vom Kunden angefordert werden oder in den Ge-schäftsräumen der Yves Swiss AG eingesehen werden.
  35. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Sursee, 01.01.2023